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Einspeisevergütung 2026

Geht eine Solaranlage auf einem Gebäude mit bis zu 10 kW zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb, zahlt der Netzbetreiber 7,70 ct/kWh für jede eingespeiste Kilowattstunde, wenn du einen Teil des Stroms selbst nutzt (Teileinspeisung), und 12,22 ct/kWh, wenn du allen Strom einspeist (Volleinspeisung). Der Satz gilt 20 Jahre lang.

Quelle: Bundesnetzagentur, EEG-Förderung und Fördersätze, geprüft am 12. Oktober 2026.

Sätze für Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Dezember 2026

AnlageTeileinspeisungVolleinspeisung
Gebäude bis 10 kW7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
Gebäude, Anteil über 10 bis 40 kW6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
Gebäude, Anteil über 40 bis 100 kW5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh
Sonstige Anlagen bis 100 kW, z. B. auf Freiflächen6,19 ct/kWh6,19 ct/kWh

Bei Anlagen über 10 kW gilt jeder Satz für den Anteil der Leistung in seiner Stufe. Eine geplante Erhöhung um 1,5 ct/kWh für Anlagen ab 40 kW ist nicht enthalten: Sie gilt laut Bundesnetzagentur erst, wenn die EU-Kommission sie genehmigt hat.

Was bekommt meine Anlage pro Kilowattstunde?

Über 10 kW zählt jede Stufe für ihren Anteil an der Leistung (§ 48 Abs. 2 EEG 2023): Eine Anlage mit 15 kW bekommt für 10 von 15 kW den Satz bis 10 kW und für 5 von 15 kW den Satz bis 40 kW.

AnlagengrößeTeileinspeisungje 1.000 kWh bei TeileinspeisungVolleinspeisung
5 kW7,70 ct/kWh77,00 €12,22 ct/kWh
8 kW7,70 ct/kWh77,00 €12,22 ct/kWh
10 kW7,70 ct/kWh77,00 €12,22 ct/kWh
15 kW7,35 ct/kWh73,53 €11,56 ct/kWh
20 kW7,18 ct/kWh71,80 €11,23 ct/kWh
30 kW7,01 ct/kWh70,07 €10,90 ct/kWh

Anlagen auf Gebäuden mit Inbetriebnahme im aktuellen Zeitraum, gerechnet nach § 48 Abs. 2 EEG 2023 und auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Einspeisevergütung seit 2023

Seit Februar 2024 sinken die Sätze alle sechs Monate (§ 49 EEG 2023). Maßgeblich ist der Tag der Inbetriebnahme: Der Satz von damals gilt für die ganze Laufzeit.

InbetriebnahmeTeileinspeisung bis 10 kWVolleinspeisung bis 10 kW
1. August 2026 bis 31. Dezember 20267,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
1. Februar 2026 bis 31. Juli 20267,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
1. August 2025 bis 31. Januar 20267,86 ct/kWh12,47 ct/kWh
1. Februar 2025 bis 31. Juli 20257,94 ct/kWh12,60 ct/kWh
1. August 2024 bis 31. Januar 20258,03 ct/kWh12,73 ct/kWh
1. Februar 2024 bis 31. Juli 20248,11 ct/kWh12,87 ct/kWh
1. Januar 2023 bis 31. Januar 20248,20 ct/kWh13,00 ct/kWh

Quelle: Archiv der Vergütungssätze der Bundesnetzagentur, auf zwei Nachkommastellen gerundet.

Was sonst gilt

  • Der Satz gilt ab der Inbetriebnahme für 20 Jahre plus den Rest des Inbetriebnahmejahres (§ 25 EEG 2023).
  • Volleinspeisung teilst du dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mit und danach jeweils vor dem 1. Dezember für das folgende Jahr. So kannst du jedes Jahr zwischen Teil- und Volleinspeisung wechseln (§ 48 Abs. 2a EEG 2023).
  • Für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, gibt es in Zeiten mit negativem Börsenstrompreis keine Vergütung; die ausgefallene Zeit wird am Ende der Laufzeit angehängt. Bei Anlagen von 2 bis unter 100 kW gilt das erst ab dem Jahr nach dem Einbau eines intelligenten Messsystems. Bis dahin dürfen sie ohne Steuerbox höchstens 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen (Bundeswirtschaftsministerium).
  • Über 100 kW gibt es keine feste Einspeisevergütung: Der Strom wird direkt vermarktet.

Und ab 2027?

Der Bundestag berät seit dem 24. September 2026 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/7867). Danach sollen neue Anlagen ab 2027 keine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre mehr bekommen; für kleine Anlagen sind feste Zahlungen nur noch für eine Übergangszeit vorgesehen. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Anlagen, die vorher in Betrieb gehen, behalten nach geltendem Recht ihren Satz.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Für Anlagen auf Gebäuden bis 10 kW mit Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Dezember 2026: 7,70 ct/kWh pro kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Für den Anteil über 10 kW gelten niedrigere Sätze.
Wie lange bekommt man die Einspeisevergütung?
20 Jahre plus den Rest des Jahres, in dem die Anlage in Betrieb geht. Der Satz bleibt in dieser Zeit gleich.
Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Volleinspeisung?
Bei Teileinspeisung nutzt du einen Teil des Stroms selbst und bekommst die Vergütung für den Rest, den du einspeist. Bei Volleinspeisung speist du allen Strom ein und bekommst dafür einen höheren Satz.
Wie viel Geld gibt es für 1.000 kWh?
Bei einer Anlage bis 10 kW mit Teileinspeisung und Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Dezember 2026 gibt es 77,00 € für 1.000 eingespeiste Kilowattstunden.
Gibt es 2027 noch eine Einspeisevergütung?
Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den der Bundestag seit September 2026 berät, sollen neue Anlagen ab 2027 keine feste Vergütung über 20 Jahre mehr bekommen. Beschlossen ist das noch nicht.

Unverbindliche Angaben nach §§ 48, 49 und 53 EEG 2023 und den Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur; maßgeblich ist die Abrechnung deines Netzbetreibers. Stand: 12. Oktober 2026.